Wissenswertes
Allgemeines
Die Volkshochschule Langenhagen ist eine anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung, führt aber seit der Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes auch Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche durch - sie versteht sich als Volkshochschule für Alle.
Die Erwachsenenbildung wird mit öffentlichen Mitteln vom Land Niedersachsen sowie der Stadt Langenhagen gefördert, um im Sinne der Daseinsvorsorge möglichst allen Bevölkerungsschichten ein differenziertes und zeitgemäßes Bildungsangebot zu ermöglichen.
Für a l l e Veranstaltungen der Volkshochschule ist eine v o r h e r i g e Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Anmeldung
» persönlich
während der Öffnungszeiten der VHS-Geschäftsstellen im Eichenpark bzw. im Treffpunkt
» schriftlich
unter Anerkennung der VHS- Anmeldebedingungen und mit Abbuchungsermächtigung
» per Fax
unter Anerkennung der VHS-Anmeldebedingungen und mit Abbuchungsermächtigung
(Fax-Nr. 0511/7307 9716 + 9718 )
» per e-mail
unter Anerkennung der VHS-Anmeldebedingungen und mit Abbuchungsermächtigung.
Bitte wählen Sie eine andere Art der Anmeldung, wenn Sie eine Ermäßigung beantragen wollen.
Bitte beachten Sie:
- Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
- Sie erhalten keine Anmeldebestätigung und können - sofern Sie keine Nachricht von uns erhalten - an der gewünschten Veranstaltung teilnehmen.
Ermäßigung und Erlass von Teilnahmeentgelten
Aus finanziellen Gründen soll niemand auf die Teilnahme an einer VHS-Veranstaltung verzichten müssen. Deshalb hat der Rat der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, eine Ermäßigung bzw. einen Erlass zu gewähren.
Dies kann bei einer Vielzahl von Veranstaltungen auf Antrag
und unter Vorlage entsprechender Nachweise erfolgen für:
- Auszubildende, Studierende, Schülerinnen und Schüler
- Bundesfreiwilligendienst Leistende
- Rentnerinnen und Rentner, Pensionsempfängerinnen/-empfänger, sofern ihr durchschnittliches Haushaltseinkommen monatlich bei Einzelpersonen unter 1.000,- €, bei Ehepaaren unter 1.250,- € liegt.
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenunterstützung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder bei vergleichbaren Einkünften
Dasselbe gilt für Familienangehörige der Gruppen b) und d), sofern diese keine eigenen Einkünfte haben.
Die Entgelte werden bei Vorlage des Langenhagen-Passes bzw. der Regio-S Karte bei einer Vielzahl von vhs-Veranstaltungen erlassen.
Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € je Kursus, Seminar, Wochenendseminar und Bildungsurlaub erhoben; außerdem sind Material- und Fahrtkosten etc. in voller Höhe zu zahlen.
Der Antrag auf Ermäßigung bzw. Eerlass kann nur dann genehmigt werden, wenn er
- direkt bei der Anmeldung gestellt wird
und
- der entsprechende Nachweis dem Antrag beigefügt ist.
Nachträgliche Beantragungen sind leider nicht möglich.
Bei Anmeldungen per e-mail wird das volle Entgelt fällig. Bitte wählen Sie eine andere Art der Anmeldung, wenn Sie eine Ermäßigung oder einen Erlass beantragen möchten.
Bei besonderen Veranstaltungen, bei Studienfahrten, Studienreisen, bei auswärtigen Seminaren, bei bestimmten Einzelveranstaltungen und bei Materialkosten kann keine Ermäßigung und kein Erlass erfolgen.
Sofern bei Veranstaltungen nur ein Entgelt angegeben ist, erfolgt keine Ermäßigung!
Erstattung
a) Entgelte werden grundsätzlich nur zurückgezahlt bzw. nicht fällig, wenn ein Angebot durch die Volkshochschule abgesagt wurde.
b) In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei längerer Krankheit) ist eine Erstattung möglich, sofern ein entsprechender Nachweis unmittelbar nach Bekanntwerden der Verhinderung bei der VHS Langenhagen eingereicht wird.
Bei Gebührenerstattung bzw. Nichteinzug gemäß Abschnitt b) wird eine Einschreibgebühr fällig bzw. einbehalten:
- 5,-€ bei einem Entgelt bis zu 15,- €
- 10,-€ bei einem Entgelt bis zu 50,-€
- 15,- € bei einem Entgelt über 50,-€
Außerdem werden ggfs. die der VHS in Rechnung gestellten Beträge einbehalten (z.B. bei Studienfahrten, Exkursionen).
Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien findet nur entsprechend ausgewiesener Unterricht statt.
Widerrufsrecht nach §§ 312 ff BGB:
Sie können Ihre schriftliche Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Das Widerrufsrecht endet mit Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
